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Die Kosten für eine Brustverkleinerung liegen nach allgemeinen Angaben zwischen 4500 und 7000 Euro. Die enormen Schwankungen in den Kosten sind von mehreren Faktoren abhängig. So erheben einige Ärzte zum Beispiel allgemein höhere Gebühren für ihre Arbeit, hinzu kommt der Aufwand, beziehungsweise der Umfang, mit dem die Operation vonstatten gehen muss. Ein verbindlicher Preis kann an dieser Stelle nicht genannt werden, erst nach einem Beratungsgespräch beim Arzt und dem Abklären von körperlichen Voraussetzungen und den Wünschen der Frau kann ein endgültiger Preis genannt werden. Wer eine Brustverkleinerung wünscht, der sollte sich im Vorab genau über die Kosten aufklären lassen, die am Ende in der Rechnung erscheinen werden. In der Regel beinhaltet die Brustverkleinerung den Punkt des Beratungsgesprächs vor dem Eingriff und die eingehende Untersuchung der Brust. Hinzu kommen die Operation betreffend die Kostenpunkte für den Operationssaal und die benötigte medizinische Ausrüstung, die Kosten für Anästhesisten, Plastischen Chirurgen, das gesamte Operationsteam und die Brustverkleinerung an sich als festen Faktor. Nach der Operation muss der Aufenthalt in der Klinik bezahlt werden, außerdem der benötigte spezielle BH und die medizinische Nachsorge. All diese Punkte werden auf die Rechnung mit aufgenommen.

Natürlich stellt sich an dieser Stelle die Frage nach der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Dabei ist zu beachten, dass eine natürlich erschlaffte Brust oder eine nicht unnormal große Brust keine wirkliche Krankheit im medizinischen Sinne darstellt. Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Kosten dann nicht übernimmt, wenn die Frau lediglich aus ästhetischen Gründen eine Brustverkleinerung wünscht. Ist die Brust aber sehr groß oder schwer oder liegt eine deutlich sichtbare Asymmetrie der Brüste vor, so kann die Brustverkleinerung entweder gänzlich oder zumindest teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Zur Größe der Brust bleibt zu sagen, dass diese mindestens ein Übergewicht von vierhundert Gramm erreichen muss und das pro Seite. Dabei spielt allerdings das Verhältnis der Brust zur gesamten Körpergröße und zum Gewicht der Frau eine Rolle. Treten Schmerzen auf, die auf die zu große Brust zurückzuführen sind und wird dies ärztlich bestätigt, so übernehmen die Krankenkassen auf Auftrag die Kosten für die Verkleinerung der Brust.

Wer den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen möchte, der muss sich darauf einstellen, dass ein Gutachter der jeweiligen Kasse entscheidet, ob die Kosten übernommen werden oder nicht. So kann es sein, dass eine Kasse die Kosten tragen würde, eine andere aber zu dem Schluss kommt, dass die Gebühren nicht getragen werden.